Reisebestimmungen für deinen Rennrad-Urlaub (Stand 09.08.2021)

Wir freuen uns, wenn wir dich in unseren Roadbike Holidays Hotels begrüßen dürfen. Wo sonst als in den Rennrad-Regionen von Roadbike Holidays lässt sich der Sommer besser verbringen? 

Für unsere Hotels und Regionen steht die Sicherheit der Gäste und für die Mitarbeiter natürlich an erster Stelle.
Um dir einen Überblick über die Reisebestimmungen in unserem Einzugsgebiet zu ermöglichen,
haben wir diese Informationen hier für dich zusammengefasst.

(Hinweis: Wir haben diese Informationen nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengefasst,
können jedoch für deren Richtigkeit und Vollständigkeit nicht garantieren!
Detaillierte Informationen liefern die Websites der zuständigen Behörden.)


Du kommst aus...

Anreise zum Rennrad-Urlaub

  • Inlandsreisen: in Deutschland ist das Reisen mit geringen Beschränkungen möglich. Die aktuellen Bestimmungen pro Bundesland findet man auf der Website des Komptenzzentrum Tourismus des Bundes.
  • Reisen nach Österreich: Bei der Anreise in einem Hotel müssen Gäste ein gültiges negatives Testergebnis (PCR- oder Antigentest), ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung einer durchgemachten Covid-Erkrankung (die höchstens 6 Monate zurückliegt) vorweisen (z.B. „Grüner Pass“). Impfzertifikat: Seit 15. August ist ein Nachweis der 2. Impfung erforderlich (ab dem Tag der 2. Impfung gültig). Für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, reicht eine Erstimpfung, die mind. 22. Tage zurück liegt.
  • Reisen nach Italien: für die Einreise nach Italien ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen. Testnachweis durch negativen Antigen- oder PCR-Test (darf nicht älter als 48h sein), Impfnachweis (dieser zählt ab dem 15. Tag nach abgeschlossenem Impfzyklus), Genesenen-Nachweis(Bestätigung über Erkrankung einer Covid-19 Infektion in den letzten sechs Monaten). Der Nachweis muss mittels digitalem COVID-Zertifikat der EU (EU-Corona Pass) vorgezeigt werden. Vor Einreise nach Italien ist eine „Digitale Anmeldung“ vorzunehmen, die ebenfalls als Bestätigungsmail auf dem Smartphone ersichtlich sein muss.
  • Reisen in die Schweiz: bei der Einreise besteht weder eine Quarantänepflicht noch eine Testpflicht (mit Ausnahme für Flugreisende). Eine vorherige Anmeldung ist für Motorrad- und PKW-Reisende nicht notwendig.
  • Reisen nach Slowenien: Eine Einreise nach Slowenien ohne Quarantänepflicht ist aktuell mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72h) oder Antigen-Test (nicht älter als 48h) möglich. Des weiteren können Genesene und Geimpfte einreisen. Für Genesene reicht ein positiver PCR-Test der älter als 10 Tage und nicht älter als 6 Monate ist. Für Geimpfte ein Impfnachweis über die zweite bzw. erste Impfdosis, die je nach Hersteller zwischen 7 und 21 Tagezurückliegt.

Rückreise nach Deutschland

  • Seit 1. August 2021 müssen alle Reiserückkehrer bei der Einreise nach Deutschland einen der folgenden Nachweise erbringen: aktueller Antigen- oder PCR Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen Nachweis nicht älter als 6 Monate. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.
  • Die digitale Einreiseanmeldung wird nur bei der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet benötigt.

Definition Risikogebiet lt. Robert-Koch-Institut: u.a. bei einem Inzidenzwert innerhalb der vergangenen sieben Tage zwischen 50 und 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Als geimpft gelten Reisende, deren zweite Impfung vor mindestens 14 Tagen stattgefunden hat. (Beim Impfstoff von Cilag bzw. Johnson & Johnson genügt eine Impfdosis.) Als genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

 

Detaillierte Informationen liefert das Deutsche Bundesministerium für Gesundheit der ADAC und das Robert Koch Institut (Virusvariantengebiete)
Weitere Informationen aus den Zielländern:
Österreich, Südtirol, Schweiz, Slowenien

Anreise zum Rennrad-Urlaub

  • Inlandsreisen: Urlaubsreisen innerhalb von Österreich sind ohne Probleme möglich. Bei einem Hotelaufenthalt besteht eine Testpflicht (auch vor Ort möglich) die für geimpfte* oder genesene Personen* entfällt.
  • Reisen nach Italien: für die Einreise nach Italien ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen. Testnachweis durch negativen Antigen- oder PCR-Test (darf nicht älter als 48h sein), Impfnachweis (dieser zählt ab dem 15. Tag nach abgeschlossenem Impfzyklus), Genesenen-Nachweis(Bestätigung über Erkrankung einer Covid-19 Infektion in den letzten sechs Monaten). Der Nachweis muss mittels digitalem COVID-Zertifikat der EU (EU-Corona Pass) vorgezeigt werden. Vor Einreise nach Italien ist eine „Digitale Anmeldung“ vorzunehmen, die ebenfalls als Bestätigungsmail auf dem Smartphone ersichtlich sein muss.
  • Reisen in die Schweiz: bei der Einreise besteht weder eine Quarantänepflicht (mit Ausnahme für Einreisende aus den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg) noch eine Testpflicht (mit Ausnahme für Flugreisende). Eine vorherige Anmeldung ist für Motorrad- und PKW-Reisende nicht vorgesehen.
  • Reisen nach Deutschland: nach Deutschland ist das Reisen mit geringen Beschränkungen möglich. Die aktuellen Bestimmungen pro Bundesland findet man auf der Website des Komptenzzentrum Tourismus des Bundes.
  • Reisen nach Slowenien: Eine Einreise nach Slowenien ohne Quarantänepflicht ist aktuell mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72h) oder Antigen-Test (nicht älter als 48h) möglich. Des weiteren können Genesene und Geimpfte einreisen. Für Genesene reicht ein positiver PCR-Test der älter als 10 Tage und nicht älter als 6 Monate ist. Für Geimpfte ein Impfnachweis über die zweite bzw. erste Impfdosis, die je nach Hersteller zwischen 7 und 21 Tage zurückliegt.

*Als genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Impfzertifikat: Seit 15. August ist ein Nachweis der 2. Impfung erforderlich (ab dem Tag der 2. Impfung gültig). Für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, reicht eine Erstimpfung, die mind. 22. Tage zurück liegt.

Rückreise nach Österreich

  • Im Falle einer Kontrolle muss ein Nachweis über Testung, Impfung oder Genesung vorgelegt werden können. Die Einreise aus Ländern mit ausreichend niedriger Inzidenz ist ohne Quarantäne möglich. Weitere Informationen liefert die Österreichwerbung


Weitere Informationen zu den Zielländern: Südtirol, Schweiz, Slowenien, Deutschland (ADAC & Deutsche Bundesministerium für Gesundheit)

Anreise zum Urlaubsort

  • Inlandsreisen: in der Schweiz ist das reisen ohne gravierende Einschränkungen möglich.
  • Reisen nach Österreich: Bei der Anreise in einem Hotel müssen Gäste ein gültiges negatives Testergebnis (PCR- oder Antigentest), ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung einer durchgemachten Covid-Erkrankung (die höchstens 6 Monate zurückliegt) vorweisen (z.B. „Grüner Pass“). Impfzertifikat: Seit 15. August ist ein Nachweis der 2. Impfung erforderlich (ab dem Tag der 2. Impfung gültig). Für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, reicht eine Erstimpfung, die mind. 22. Tage zurück liegt.
  • Reisen nach Italien: für die Einreise nach Italien ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen. Testnachweis durch negativen Antigen- oder PCR-Test (darf nicht älter als 48h sein), Impfnachweis (dieser zählt ab dem 15. Tag nach abgeschlossenem Impfzyklus), Genesenen-Nachweis(Bestätigung über Erkrankung einer Covid-19 Infektion in den letzten sechs Monaten). Der Nachweis muss mittels digitalem COVID-Zertifikat der EU (EU-Corona Pass) vorgezeigt werden. Vor Einreise nach Italien ist eine „Digitale Anmeldung“ vorzunehmen, die ebenfalls als Bestätigungsmail auf dem Smartphone ersichtlich sein muss.
  • Reisen nach Deutschland: nach Deutschland ist das Reisen mit geringen Beschränkungen möglich. Die aktuellen Bestimmungen pro Bundesland findet man auf der Website des Komptenzzentrum Tourismus des Bundes.
  • Reisen nach Slowenien: Eine Einreise nach Slowenien ohne Quarantänepflicht ist aktuell mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72h) oder Antigen-Test (nicht älter als 48h) möglich. Des weiteren können Genesene und Geimpfte einreisen. Für Genesene reicht ein positiver PCR-Test der älter als 10 Tage und nicht älter als 6 Monate ist. Für Geimpfte ein Impfnachweis über die zweite bzw. erste Impfdosis, die je nach Hersteller zwischen 7 und 21 Tage zurückliegt.

Rückreise in die Schweiz

  • Für die Rückreise in die Schweiz ist aktuell keine Test- und Quarantänepflicht notwendig solange du nicht aus einem Risikogebiet oder bestimmten Regionen einreist.

 

Detaillierte Informationen liefert das Bundesamt für Gesundheit BAG.
Weitere Informationen zu den Zielländern: Südtirol, Schweiz, Slowenien, Deutschland (ADAC & Deutsche Bundesministerium für Gesundheit)

*Die Informationen wurden mit besten Gewissen recherchiert, können sich allerdings laufend ändern aufgrund neuer Bestimmungen in den unterschiedlichen Ländern. Um tagesaktuelle Informationen zu erhalten nutze bitte die Links. Bitte beachte die jeweils aktuell gültigen Richtlinien und Reisebeschränkungen deines Herkunfts- und Ziellandes. Alle Angaben ohne Gewähr!


Dein Rennrad-Urlaub mit Roadbike Holidays


Generell ist das touristische Reisen in diesem Sommer unter Einhaltung von Präventions- und Hygienekonzepten (in den Hotels) erlaubt. Auch wenn sich die Richtlinien von Land zu Land in einzelnen Details unterscheiden, ist überall mit Abstandsregeln und Maskenpflichten (FFP2 oder Mund-Nasenschutz) zu rechnen. Zusätzlich sind bei Reisen negative Covid-Testergebnis, Impfzertifikate oder Bestätigungen über eine durchgemachte Covid-Erkrankung vorzuweisen („Grüner Pass“). Über die detaillierten und jeweils aktuellen Anforderungen im Urlaubsgebiet informiert dich gerne dein Gastgeber vor Reiseantritt. Bitte einfach danach fragen.

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